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Neue Bestimmung der EU-Richtlinie zur Alttextiliensammlung in Kraft: Was sich ändert und was bleibt

Seit dem 1. Jänner 2025 sind gemäß der geltenden Abfallrahmenrichtlinie alle EU-Länder verpflichtet, eine flächendeckende, getrennte Sammlung von Alttextilien einzuführen. Diese neue Vorgabe hat zu einigen unklaren Medienberichten geführt: Manche Menschen glauben nun, dass alle Textilien, unabhängig von Produkt und Zustand – ob sauber, verschmutzt, tragbar oder kaputt – in die gewohnten Kleidersammelcontainer geworfen werden sollen. Das ist jedoch nicht korrekt. 

In Ländern wie Österreich, Deutschland, Frankreich, den Benelux-Staaten und Skandinavien existiert bereits seit Jahren eine bewährte Containersammlung, oft mit sozialem Fokus. Dieses System erfüllt die gesetzliche Recyclingquote von derzeit 55% für Haushaltsabfälle, wozu Alttextilien nach „Entsorgung“ in Kleidercontainern ebenfalls zählen. Daher bleibt das bestehende Sammelsystem in Österreich unverändert, wie in den Informationen der kommunalen und städtischen Abfallverbände erläutert. 

Wichtig zu wissen: Wir sammeln weiterhin nur gut erhaltene, tragbare Kleidung, Schuhe, Accessoires und Haushaltstextilien. 

Was nicht in den Container gehört: 

  • Stark beschädigte, verschmutzte oder untragbare Kleidung gehört in den Restmüll und wird thermisch verwertet. 
  • Möbeltextilien und Matratzen müssen weiterhin über den Sperrmüll entsorgt werden. 

Schon jetzt werden nicht mehr tragbare Kleidungsstücke und Haushaltstextilien schlechter Qualität über spezielle Recyclingwege verwertet – z.B. zu Putzlappen, Dämmmaterial oder Abdeckvliesen. In Pilotprojekten erfolgt bereits auch Faserrecycling für die Modeindustrie. Für ein flächendeckendes Recycling nicht mehr funktionsfähiger Alttextilien fehlt es derzeit jedoch noch an Kapazitäten und Nachfrage: Es ist (noch) nicht wirtschaftlich, die recycelten Fasern können auf dem Markt nicht mit dem günstigeren Preis von Neufasern mithalten. 

Blick in die Zukunft: Erst wenn große Investitionen in Recyclinganlagen stattfinden und eine entsprechende Nachfrage nach Altfasern besteht, macht es Sinn größere Mengen nicht mehr tragbarer Kleidung getrennt zu sammeln und dem Faserrecycling zuzuführen. Dies wird voraussichtlich ab 2027/2028 der Fall sein, wenn Finanzbeiträge aus der geplanten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilprodukte zur Verfügung stehen. 

Fazit: Auch wenn die jetzt wirksame Richtlinie eine getrennte Sammlung von Alttextilien fordert, bedeutet das nicht, dass jeder Textilabfall in Kleidersammelcontainern entsorgt werden soll. Nur tragbare, gut erhaltene Kleidung, Schuhe, Accessoires und Haushaltstextilien sind dort richtig aufgehoben. Für alles andere gibt es weiter die sonstigen Entsorgungswege (Rest- und Sperrmüll).